Daschner Prozess

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Rikal

Active Member
Findet Ihr es richtig oder falsch, das Wolfgang Daschner wegen Nötigung angeklagt wurde, weil er dem Mörder von Jakob von Metzler die Folter androhen lies?

Meinungen sind sehr erwünscht.
 

Ezri

Administrator
Zu dem Zeitpunkt, wo Herr Daschner die Drohungen ausgesprochen haben soll, bestand noch die Hoffnung, daß sie den Jungen lebend wieder finden...

Von daher fand ich die Drohung völlig okay. Drohung heißt noch lange nicht, daß sie umgesetzt wird und sie hätte vielleicht ein Leben retten können.

Wenn ich real als Person privat von jemanden bedroht werde, greift die Justiz auch noch nicht gleich ein...
 
N

Nero

Gast
Die Beschuldigung des Beklagten ist völlig gerechtfertigt und nicht zu beschtreiten.

Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde eines jeden Menschen zu schützen und zu achten, welches die wichtigste Aufgabe jeder gesetzlichen Gewalt ist.
Die Polizei ist ein Organ der ausführenden staatlichen Gewalt und somit gem. Art. 1 Abs. 3 GG an alle Grundgesetze gebunden.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich gem. Art. 3 GG, was auch einen Mutmaßlichen Straftäter einfasst, laut einem Urteil des BGH.
Somit hatte auch der damalige mutmaßliche Straftäter das Recht auf die Würde des Menschen.
Art. 20 GG besagt, dass die BRD ein Rechtsstaat ist und mit ihrer sich selbst überwachenden Regierungsform ebenso angeklagt werden kann.
Der Polizist drohte einem damals noch mutmaßlichen Entführer eines mutmaßlich toten Kindes körperliche Gewalt rechtswidirg an, wenn dieser nicht zu einer verwerflichen Aussage kommen würde.
Damit machte er sich der Nötigung gem. § 240 Abs. 1 und 2 StGB strafbar.
Durch sein hohes Amt in diesem Staatsorgan übte er weiteren Druck auf das Opfer aus und beging damit bereits eine Nötigung im besonders schweren Fall nach § 240 Abs. 4 S. 3.
Damit verstieß er gegen den § 240 Abs. 1, 2 und 4 S. 3.
Er ist damit mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre zu bestrafen.

Wenn die BRD, bzw die Staatsanwaltschaft als das Volk nicht Klage erhoben hätte, würde man dem nun verurteilten Möder damit Menschenrechte verwären und gegen die Verfassung verstoßen.

Meiner persönlichen Ansicht nach, um es jetzt ein wenig zu dramatisieren, ist es verwerflich jemanden Folter anzudrohen, denn wenn man das darf, werden bald die ersten gefoltert und dann kann man gleich wieder die Totesstrafe einführen.

Ich glaube an die Philosophie von Star Trek und bin auch strickt gegen solche Maßnahmen, weshalb ich es als Recht ansehe, ihn zu beklagen und hoffentlich auch zu verurteilen ;)

Greets Nero
 

Ezri

Administrator
Star Trek hat keine Philosophie, Herr Roddenberry wollte nur Kohle machen und Western-Serien gab es schon mehr als genug.

Was ist schon eine kleine Drohung gegen das Leben eines Menschen? *waagschale*

Darf man verbale Drohungen also nicht benutzen um Menschenleben zu schützen/erhalten?

Wenn es so wäre, dürften Polizisten niemals Gewalt gegen Verbrecher anwenden um diese zu verhaften.
Müßte immer schön freundlich bitten um jemanden in Gewahrsam nehmen zu dürfen.

Achja, Gewahrsam und Gefängnis verstoßen ja auch gegen Ethik und Menschenrechte.

Ich denke der Zweck heiligt die Mittel, zumindest in solchen Fällen. Und ich denke nicht, daß man deswegen gleich wieder anfangen wird zu foltern.

Außerdem, so weiß ichs aus eigener Erfahrung, ist ein Verhör bei der Polizei nie zimperlich. Man wird mächtig in die Enge getrieben, angeschrien, psychologisch zur Sau gemacht und das über Stunden hinweg ohne Pause.

Und nun kommt da son feiges Mörderschwein daher und beschwert sich, daß er nicht mit Samthandschuhen angefaßt wird.
Sein Opfer hat er auch nicht mit Samthandschuhen angefaßt...

EDIT: Ich freu mich jetzt schon auf die Prozesse der armen unverstanden Hooligans/Fußballfans, die nur mal ein bißchen mit Steinen werfen, Autos zerstören, Feuer legen und Leute verprügeln bis sie verrecken, und die dann von einem Polizisten am Arm etwas zu festgehalten werden und dabei nen blauen Fleck abbekommen.. Arme Sau
 

Tovak

New Member
Ich halte es fuer absolut gerechtfertigt. Den hätte man die Folterandrohung toleriert, waere das Grundgesetz auf eine Art und Weise unterhoelt worden, die es fast ueberfluessig macht, und wiederholungtaten tuer und tor geoeffnet haette.

Tovak
 
N

Nero

Gast
Mal ehrlich, du tust hier so, als wenn es sicher war, dass die Drohung nicht ernst wird.

Wenn jemand in einem so hohen Amt wie dieser eine Drohung zur Folter ausspricht, dann ist er ernst zu nehmen, da man nicht davon ausgehen kann das dieser so unüberlegt handelt und sich durch Nötigung im besonders schweren Fall strafbar macht.
So würde ich als Genötigter zumindest davon ausgehen dass er es ernst meint und es nicht bei einer Drohung bleibt.

Man wusste zu dem Zeitpunkt nicht das er den Jungen getötet hatte, er war der mutmaßliche Entführer und noch nicht verurteilt was es noch erschwert hier davon auszugehen das eine Drohung gerechtfertigt war. Von einem hohen Amtsträger war es nicht rechtsmäßig und somit in meinen Augen eine Straftat.

Rechtlich gesehen war es ein großer Fehler für den dieser Mann auch gerade stehen sollte, doch menschlich gesehen ist es etwas anderes. Leider muss ich zugeben, dass wenn ich meine juristische Seite einschließe, ich wahrscheinlich auch so gehandelt hätte, um das Leben eines Kindes zu retten. In diesem Fall ist es also streitig.

Ich finde den Prozess dennoch richtig und verteidigige auch den Standpunkt, einer verurteilung. Nur Menschlich stehe ich hierbei mit mir selbst im konflikt. Ehrlich gesagt möchte ich nicht der Richter sein, der eventuell Kinder hat und nun ein Urteil treffen muss.

@Ezri
Deine Subjektivität in diesem Fall erschüttert mich zu tiefst.

@Tovak
Ganz genau das drückte ich mit meinem ersten Posting auch aus ;)

lG Nero
 

Chateya

geschecktes Zwergschaf
Ich kann mich der bereits vertretenen Meinung von Nero und Tovak nur anschließen.
Es ist ein verdammt kleiner Schritt von der Drohung zur Tat und genau das erschüttert die Grundfeste der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben nunmal ein Grundgesetz und sind ein Rechtsstaat und dazu zählt auch, daß keiner machen kann, was er will.
Natürlich darf bei einer Verhaftung nicht unnötig Gewalt angewendet werden. Daß es dabei aber auch nicht freundlich von statten geht, ist genauso klar.
Aber letzten Endes hat sich gerade ein Vize-Polizeichef an die Gesetze des Staates zu halten - daß er nun nach diesen beurteilt wird, wird ihm klar gewesen sein.

Dennoch sehe ich das Problem auch in der menschlichen Seite. Sicher ist es vom rein menschlichen aus gesehen durchaus legitim, jemanden zu foltern oder dies anzudrohen, um das Leben eines unschuldigen Kindes möglicherweise zu retten.
Aber wenn der erste Schritt getan ist, sinkt die Hemmschwelle ... und aus dem Rechtsstaat kann ganz schnell ein Terrorregime werden.
Sicher, daß sind Theorien und Phantasien. Aber der Rechtsstaat ist hier verpflichtet, die Sicherheit aufrecht zu erhalten. Und das heißt nicht nur, die Polizei auf die Strasse zu schicken und Entführer und Mörder etc. zu fassen, sondern auch dafür zu sorgen, daß eben jene Organe, die für die Sicherheit sorgen, ihre Macht, die sie haben, mißbrauchen.
Und in der Androhung von Folter, auch gegen Mörder, sehe ich einen solchen Machtmißbrauch.
Hinzu kommt, daß die Androhung von Folter der Selbstjustiz gleichkommt und damit die Gewaltenteilung als eine der wohl wichtigsten Grundlagen unserer Demokratie aushebelt.

Persönlich stehe ich, besonders was schwere Verbrechen insbesondere an Kindern angeht, eigentlich hinter dem Motto: "Auge um Auge."
Aber Gandhi setzte diesen Spruch in seiner Weisheit fort: "... führt dazu, daß die ganze Welt erblindet."
 

Rikal

Active Member
Dann sage ich da auch mal was zu.

Also, der Staat darf nicht foltern. Das verbietet das Grundgesetz, zumindest nach der herrschenden Meinung in der Literatur zu diesem Thema. Bis heute mußte das BVerfG über dieses Thema nicht entscheiden.

Die Polizisten haben als sie die Folter androhten eins gewußt:

Die StPO rechtfertigt ihr Verhalten nicht. Erzwungene Aussagen sind nicht verwertbar, darum hat das Landgericht im Mordprozess auch nicht das erste Geständnis verwertet.

Außerdem ist es dem Staat nicht erlaubt zu Foltern, was dazuführt, das Gefahrenabwehr nicht vorliegt.

Was ihr, die diesen Prozess für falsch halten zu vergessen scheint:

Auch vor den Strafgesetzen sind alle Menschen gleich. Die Strafgesetzte fragen nicht, was der jenige getan hat bevor er genötigt wurde.
Der betreffende Paragraph, § 240 StGB, fragt nur, ob das Opfer zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel gezwungen wurde. Schließlich fragt dieser Paragraph noch, ob das Ziel, die Mittel oder die Kombination verwerflich waren.

Hier wurde das Opfer gezwungen etwas zu sagen, also zu einer Handlung. Die Androhung einer Folter ist das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels. Das es in unserer Werteordnung verwerflich ist um ein Ziel, egal welches, zu erreichen jemanden die Folter anzudrohen dürfte naheliegend sein. Die Polizisten wußten, dass sich so nicht verhalten durften, auch war es gerade ihr Ziel das Opfer zu seinem Verhalten zu zwingen.

Gerechtfertigt sind die Täter nicht, weil der Angriff des Opfers nicht mehr gegenwärtig war. Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder nach andauert. Das Kind war bereits tot.

Entschuldigt war das Verhalten nicht. Das Kind war kein Angehöriger oder ihnen nahestehende Person.

Bleibt nur noch der sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Nach diesem wären sie entschuldigt, wenn sie sich, den von ihnen vorgestellten Sachverhalt als richtig unterstellt, nicht strafbar gemacht hätten.
Das ist nicht der Fall. Das Notwehrmittel scheitert an der fehlenden Milde. Es hätte andere Wege gegeben das Ziel zu erreichen als die Androhung der Folter. Weitere Verhöre hätten zum selben Ziel geführt.

Meiner Meinung nach wird er verurteilt werden. Das ist sein persönliches Schicksal. Das größere Problem ist aber, dass alles was durch ein solches Verhalten erlangt wird vor Gericht nicht verwertbar ist. Konsequenz war, dass das Geständnis nicht zu berücksichtigen war. Ohne Geständnis wäre es der Staatsanwaltschaft erheblich schwerer gefallen den Angeklagten zu überführen. So wurde dem Angeklagten das neue Geständnis um Prozess positiv angerechnet.
 

Ezri

Administrator
Kann man natürlich hinterher immer sagen.

Hypothetisch gesehen: Was wäre denn, wenn unter der Täter unter androhung der Folter gesagt hätte wo a) das Kind ist und b) man hätte es noch lebend angefunden?

Wäre es dann gerechtfertigt gewesen?
Konnten die Polizisten wissen, daß das Kind schon tot war?
War es nicht ihr oberstes Anliegen, daß sie versuchen das Kind zu retten?
Soweit ich informiert bin, ging es um das Auffinden des Kindes und nicht um die Erpressung eines Schuldeingeständnisses...

Das mögliche Ergebnis in die Waage geworfen mit dem "Schaden" den der Täter erlitten hat, das sollte man abwägen.
Aber kann uns ja scheißegal sein, das Kind war ja schon tot zu dem Zeitpunkt, was der Polizist ja hätte wissen müssen... *sarkastisch*

Wie war das noch gleich? Taten darf man planen aber erst bei Ausführung darf der Staat eingreifen.
Die Androhung ist keine Ausführung, sondern nur eine Androhung, also nur ein Plan. Und Planen ist nicht illegal.

Sorry, ich hab überhaupt kein Verständnis dafür, daß man Straftäter mit Samthandschuhen anfaßt, schon gar nicht, wenn es um reales Menschenleben geht.

Und wenn ich so drüber nachdenke, daß man als Opfer von der Polizei festgehalten und erkennungsdienstlich behandelt wird, weil der Täter Sohn eines Polizisten ist. Dann ist das eher etwas, worüber man sich Gedanken machen sollte.
 

Tovak

New Member
Ich haette es auch nicht gerechtfertigt gefunden, wenn dadurch, und nur dadurch das kind gerettet werden koennte. Ich hatte in diesem fall genauso verstehen koennen, was den polizisten dazu bewegt hat, aber ich haette es genauso fuer zwingend gehalten, dass er dafuer bestraft wird. mag sein dass ich paranoid bin, aber der grund mag noch so ehrenvoll sein: Wehret den Anfaengen.
Und die Androhung von Folter ist kein Planen, sondern schon an sich eine Straftat, daher auch die Noetigungsklage.

Und ich finde nicht, dass man straftaeter mit samthandschuhen anfasst, nur sind straftaeter auch menschen, daher sollen und muessen sie wie menschen behandelt werden.

Tovak
 

Rikal

Active Member
Das deutsche Strafrecht urteilt immer aus der ex post Sicht. Sprich: wie war es wirklich. Nur zu glauben gerechtfertigt zu handeln genügt nicht immer.

Straftäter sollen nicht mit Samthandschuhen angefaßt werden, trotzdem sind sie nicht rechtlos.
 
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