Die Beschuldigung des Beklagten ist völlig gerechtfertigt und nicht zu beschtreiten.
Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde eines jeden Menschen zu schützen und zu achten, welches die wichtigste Aufgabe jeder gesetzlichen Gewalt ist.
Die Polizei ist ein Organ der ausführenden staatlichen Gewalt und somit gem. Art. 1 Abs. 3 GG an alle Grundgesetze gebunden.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich gem. Art. 3 GG, was auch einen Mutmaßlichen Straftäter einfasst, laut einem Urteil des BGH.
Somit hatte auch der damalige mutmaßliche Straftäter das Recht auf die Würde des Menschen.
Art. 20 GG besagt, dass die BRD ein Rechtsstaat ist und mit ihrer sich selbst überwachenden Regierungsform ebenso angeklagt werden kann.
Der Polizist drohte einem damals noch mutmaßlichen Entführer eines mutmaßlich toten Kindes körperliche Gewalt rechtswidirg an, wenn dieser nicht zu einer verwerflichen Aussage kommen würde.
Damit machte er sich der Nötigung gem. § 240 Abs. 1 und 2 StGB strafbar.
Durch sein hohes Amt in diesem Staatsorgan übte er weiteren Druck auf das Opfer aus und beging damit bereits eine Nötigung im besonders schweren Fall nach § 240 Abs. 4 S. 3.
Damit verstieß er gegen den § 240 Abs. 1, 2 und 4 S. 3.
Er ist damit mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre zu bestrafen.
Wenn die BRD, bzw die Staatsanwaltschaft als das Volk nicht Klage erhoben hätte, würde man dem nun verurteilten Möder damit Menschenrechte verwären und gegen die Verfassung verstoßen.
Meiner persönlichen Ansicht nach, um es jetzt ein wenig zu dramatisieren, ist es verwerflich jemanden Folter anzudrohen, denn wenn man das darf, werden bald die ersten gefoltert und dann kann man gleich wieder die Totesstrafe einführen.
Ich glaube an die Philosophie von Star Trek und bin auch strickt gegen solche Maßnahmen, weshalb ich es als Recht ansehe, ihn zu beklagen und hoffentlich auch zu verurteilen
Greets Nero