Aus NW-News.de
Raser: "Wir leben im Deutschen Reich"
Seltsame Argumentation im Bußgeldverfahren
Bielefeld (joh). Wir leben nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern im Deutschen Reich. Dieser festen Überzeugung ist jedenfalls der 35-jährige Richard D. aus Lichtenau.
Nach D.s Logik ergibt sich daraus die Konsequenz, dass bundesdeutsche Gerichte auch keine legitimen Gerichte sind, dass sie nicht das Recht haben, über ihn zu urteilen und dass ihre Entscheidungen nichtig sind. Mit dieser Argumentation verteidigte sich D. gestern vor dem Amtsgericht in einem ganz gewöhnlichen Bußgeldverfahren. Am 27. Oktober 2003 war er auf der A 2 am Bielefelder Berg, Fahrtrichtung Hannover, geblitzt worden. Statt der erlaubten 100 Km/h hatte er mehr als 150 Km/h drauf. Das macht laut Bußgeldkatalog 150 Euro plus einen Monat Fahrverbot. Gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid legte Richard D. Einspruch ein.
In der Hauptverhandlung ging der Betroffene gar nicht erst auf den Tatvorwurf ein, sondern setzte Amtsrichter Joachim Grunsky seinen Standpunkt auseinander. D. glaubt, dass durch die Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes (Geltungsbereich) nach der Wiedervereinigung die Bundesrepublik aufgehört hat als souveräner Staat zu existieren.
Demnach sei der vorherige Status wieder in Kraft getreten, das Deutsche Reich wieder auferstanden. Grunsky, dem diese Argumente bereits aus Schriftsätzen D.s und einer früheren Verhandlung bekannt waren, verzichtete weise auf eine Grundsatzdiskussion über dieses skurrileThema und verkündete ein Urteil, das dem Bußgeldbescheid entsprach.
Richard D. hofft nun auf mehr Verständnis für seine Rechtsposition in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht.
Raser: "Wir leben im Deutschen Reich"
Seltsame Argumentation im Bußgeldverfahren
Bielefeld (joh). Wir leben nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern im Deutschen Reich. Dieser festen Überzeugung ist jedenfalls der 35-jährige Richard D. aus Lichtenau.
Nach D.s Logik ergibt sich daraus die Konsequenz, dass bundesdeutsche Gerichte auch keine legitimen Gerichte sind, dass sie nicht das Recht haben, über ihn zu urteilen und dass ihre Entscheidungen nichtig sind. Mit dieser Argumentation verteidigte sich D. gestern vor dem Amtsgericht in einem ganz gewöhnlichen Bußgeldverfahren. Am 27. Oktober 2003 war er auf der A 2 am Bielefelder Berg, Fahrtrichtung Hannover, geblitzt worden. Statt der erlaubten 100 Km/h hatte er mehr als 150 Km/h drauf. Das macht laut Bußgeldkatalog 150 Euro plus einen Monat Fahrverbot. Gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid legte Richard D. Einspruch ein.
In der Hauptverhandlung ging der Betroffene gar nicht erst auf den Tatvorwurf ein, sondern setzte Amtsrichter Joachim Grunsky seinen Standpunkt auseinander. D. glaubt, dass durch die Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes (Geltungsbereich) nach der Wiedervereinigung die Bundesrepublik aufgehört hat als souveräner Staat zu existieren.
Demnach sei der vorherige Status wieder in Kraft getreten, das Deutsche Reich wieder auferstanden. Grunsky, dem diese Argumente bereits aus Schriftsätzen D.s und einer früheren Verhandlung bekannt waren, verzichtete weise auf eine Grundsatzdiskussion über dieses skurrileThema und verkündete ein Urteil, das dem Bußgeldbescheid entsprach.
Richard D. hofft nun auf mehr Verständnis für seine Rechtsposition in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht.